Das Wind an Land Gesetz ermöglichte im Jahr 2022 wieder den Bau von Windenergieanlagen in Bayern. In der Nähe der bestehenden drei Windräder wurde eine Fläche identifiziert, die sich für die Errichtung eines weiteren Windrads eignet. Nach der Beauftragung diverser Gutachten konnte im September 2023 ein Antrag auf einen Vorbescheid gestellt werden. Dieser wurde im Januar 2024 positiv beschieden. 

Nach Fertigstellung der Gutachten konnte im Frühjahr 2024 beim Landratsamt Eichstätt der immissionschutzrechtliche Genehmigungsantrag gestellt werden. Die Genehmigung wurde Ende September 2024 erteilt. 

Im nächsten Schritt steht Anfang November die Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur für einen Zuschlag an.

Nach Erteilung des Zuschlags kann eine finanzielle Beteiligung der Bürger erfolgen.

 

 

Die geplante Anlage vom Typ Enercon E-175 hat eine Leistung von 6 MW und eine Nabenhöhe von 162 m. Der Rotordurchmesser beträgt 175 m. Damit können voraussichtlich 13.000.000 kWh umweltfreundlicher Strom erzeugt werden. Die E-175 EP5 setzt auf innovative Generatortechnologie neuester Generation und wartungsarmen Direktantrieb. Die E-Gondel mit integrierter E-Technik vereint komplexe Anforderungen aus Produktion, Logistik und Installation in einem optimierten Design.

 

Die Erstellung der Kranstellfläche ist für den Sommer 2025 geplant. Im Anschluss  beginnt der Fundament- und Betonturmbau. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist in 2026 geplant.

 

Durch die lokale Betreibergesellschaft bleibt die komplette Gewerbesteuer in der Region, bei den Gemeinden Walting und Pollenfeld. Ebenso wird durch die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach §6 EEG weitere lokale Wertschöpfung garantiert. Die Kommunen in einem Radius von 2,5 km um die Windenergieanlage erhalten eine finanzielle Zuwendung.

 

Dank einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung werden rote Signallichter an Turm und Maschinenhaus nur dann blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Aufgrund der modernen Rotorblattaerodynamik werden die strengen Schallgrenzwerte für alle umliegenden Orte problemlos eingehalten. Sollte es durch den Sonnenstand zeitweise zu einem Schattenwurf der Rotorblätter auf benachbarte Wohnbebauung kommen, der die gesetzlichen Grenzwerte (30 min. pro Tag an max. 30 Tagen im Jahr) überschreitet, schaltet sich die jeweilige Anlage automatisch ab, ohne dass es dabei zu nennenswerten Ertragsverlusten kommt.

 

Windenergieanlagen werden nur genehmigt, wenn bereits vor dem Bau nachgewiesen wird, dass die Gelder für den kompletten Rückbau, inklusive Fundament, vorhanden und hinterlegt sind. Dies wird über eine Bürgschaft abgesichert. So kann sichergestellt werden, dass die Windenergieanlagen nach Ende der Betriebszeit rückstandslos rückgebaut werden können.

 

Umfangreiche naturschutzfachliche Gutachten wurden in den Jahren der Planung erstellt und zusammen mit den zuständigen Naturschutzbehörden wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet.

Für die Anlage werden in der Betriebsphase ca. 0,3 bis 0,5 ha befestigte Fläche in Form von Wegen und vorzuhaltenden Kranflächen benötigt. Große Teile der benötigten Baustellenzone werden nach Inbetriebnahme zurückgebaut und wieder aufgeforstet. Für dauerhaft gerodete Areale findet an anderer Stelle eine Ersatzaufforstung statt.

 

Während der Planungsphase beobachteten und kartierten unabhängige Naturgutachter Flora und Fauna im Planungsgebiet. Die Untersuchungen beziehen sich insbesondere auf mögliche Brutstätten oder Jagdreviere schützenswerter Vögel. Auf Basis der Ergebnisse entwickelten die Gutachter in Absprache mit der Naturschutzbehörde entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Tiere.

 

 

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